Integration kann nicht erst in der Schule anfangen. Damit sie gelingt, soll sie bereits vorher beginnen. Meistens sind es Hebammen oder Kinderärzte, die bei Kindern Entwicklungsauffälligkeiten feststellen. Das kann gleich nach der Geburt oder in den ersten Lebensmonaten und -jahren sein. Sie verweisen in der Regel die Eltern an die entsprechenden Stellen im Kanton.
Vor der Schule werden die Eltern durch medizinische Fachleute (meist Kinderärzte oder spezialisiertes Arztpersonal), Mütter- und Väterberatungsstellen sowie von der heilpädagogischen Früherziehung begleitet und unterstützt. Erste behinderungsspezifische Informationen zu verschiedenen behinderungsspezifischen Dienstleistungen (z.B. auch integrative Spielgruppen oder Tagesstätten) und individuelle Beratung liefern auch Eltern-Selbsthilfeorganisationen oder professionelle Behindertenberatungsstellen. Als Drehscheiben fungieren unter anderem insieme, die Vereinigung cerebral, Procap oder Pro Infirmis.
Mütter- (und Väter-)Beraterinnen sind im sozial- und präventivmedizinischen Bereich tätig. Sie sind spezialisiert für Fragen zur körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes, zu Ernährung, Pflege und Erziehung. Sie sind meist unentgeltlich für die Ratsuchenden. Suchen Sie Beratungsstellen (Deutschschweiz)? Weitere Informationen zu den Angeboten der Mütter- (und Väter-)Beratungsstellen (MVB) oder hilfreiche Links für Eltern im Frühbereich finden Sie auf dem Portal der MVB.
Eltern von Kindern mit Behinderungen haben für ihr Kind auch vor der Schule Recht „auf angemessene sonderpädagogische Massnahmen (EDK, Sonderpädagogik-Konkordat, siehe gesetzliche Grundlagen). Diese Massnahmen werden meistens von Heilpädagogischen Früherzieherinnen durchgeführt. Die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) ist in allen Kantonen tätig, jedoch sehr unterschiedlich organisiert. Die heilpädagogische Früherzieherin begleitet und unterstützt Kinder und ihre Familien ab Geburt bis längstens zwei Jahre nach Schuleintritt (siehe Schule). Da die Heilpädagogische Früherziehung zum sonderpädagogischen Grundangebot der Kantone gehört, entstehen für die Eltern für die Abklärung und Förderung keine Kosten.
Deutsche, rätoromanische und italienische Schweiz: Auf der Website des Berufsverbandes der Heilpädagogischen Früherzieherinnen und Früherzieher BVF finden sich allgemeine Informationen zur Arbeit der Heilpädagogischen Früherzieherinnen (angeboten in verschiedenen Sprachen). Des weiteren finden sich ausführliche Informationen spezifisch für Eltern aufbereitet. Adressen zur Heilpädagogischen Früherziehung in den Kantonen finden sich hier.
Französische Schweiz: Der Berufsverband ARPSEI (Association Romande des Praticiens en Service Educatif Itinérant) stellt Informationen zur Heilpädagogischen Früherziehung in der Romandie zur Verfügung (ein Artikel auf Französisch), die Kontaktadressen in den Kantonen sind ebenfalls abrufbar (zuerst Kanton auswählen!).