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Im Jahr 2014 wurde im Auftrag des Erziehungsdepartements Basel Stadt von Fachpersonen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) eine «Systemevaluation der integrativen Volksschule Basel-Stadt» durchgeführt. Der Bericht kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Das Bildungssystem im Kanton Basel-Stadt ist für die obligatorische Bildungsstufe folgendermassen aufgebaut (Quelle: IDES, PDF):

  • 2 obligatorische Kindergartenjahre
  • 6 Jahre Primarstufe
  • 3 Jahre Sekundarstufe I

Der Kanton Basel-Stadt ist dem Sonderpädagogik-Konkordat der EDK (PDF) beigetreten. Wenn immer möglich werden deshalb – und auch schon mit längerer Geschichte! – Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Kanton Basel-Stadt integrativ geschult. So erfolgt die Förderung in der Regel an der Schule, die das Kind besucht. Nur wenn dies im Rahmen einer Regelklasse nicht möglich oder sinnvoll ist, kommen sonderschulische Angebote in Frage.

Der Kanton Basel-Stadt verfügt über ein Sonderpädagogik-Konzept (PDF), welches in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Land entstanden ist und eine Einheitlichkeit in beiden Kantonen anstrebt. Darin ist auch die integrative Sonderschulung beschrieben. Die Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV) regelt die integrative Schulung schliesslich auf gesetzlichem Weg – sie setzt sie klar an erster Stelle, separative Schulung kann nur in begründeten Fällen umgesetzt werden. Im Rahmenkonzept „Förderung und Integration an der Volksschule“ (PDF) wird die konkrete Umsetzung der schulischen Integration in den Schulen genauer beschrieben.

Die Förderung an den Volsschulen Basel-Stadt ist auf drei Stufen angelegt (vgl. Website des Erziehungsdepartements Basel-Stadt): Das Grundangebot (1. Stufe) entspricht dem regulären Unterricht, bei welchem die meisten Kinder ausreichend gefördert und gefordert werden. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Grundangebot nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anrecht auf Förderangebote (2. Stufe). Dazu gehören Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Deutsch als Zweitsprache und Begabtenförderung. Brauch ein Kind Unterstützung, die über jene der Förderangebote hinaus geht, kann die Schulleitung so genannte zusätzliche Unterstützung (3. Stufe) bei der Volksschulleitung beantragen. Dies umfasst eine intensive heilpädagogische Unterstützung des Kindes in seiner Klasse. In Ausnahmefällen kommt ein Spezialangebot an einem anderen Standort oder eine Sonderschule in Frage. In der Sonderpädagogikverordnung (SPV) wird die zusätzliche Unterstützung „Verstärkte Massnahmen“ genannt.